KdU: Kosten der Unterkunft, was zumutbar ist
Die Kosten der Unterkunft (KdU) werden im Bürgergeld nach § 22 SGB II in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenzen richten sich nach dem örtlichen Mietspiegel und werden von jeder Kommune eigenständig festgelegt. Neben der Nettokaltmiete werden Betriebskosten und Heizkosten getragen. Wer in einer zu teuren Wohnung lebt, wird meist für sechs Monate unterstützt und dann zum Kostensenkungsverfahren aufgefordert.
Die Praxis ist regional sehr unterschiedlich. Was in Bayreuth angemessen ist, reicht in München nicht.
Was genau übernimmt das Jobcenter?
Unter KdU fallen drei Bestandteile, die im Bürgergeld getrennt vom Regelbedarf berechnet werden.
Nettokaltmiete. Die reine Miete ohne Nebenkosten, die im Mietvertrag vereinbart ist. Bei Wohneigentum sind es die Schuldzinsen und bestimmte Lasten.
Betriebskosten. Hausnebenkosten wie Grundsteuer, Müllabfuhr, Hausreinigung, Wasser, Kabelfernsehen (wenn nicht kündbar), Gebäudeversicherung. Kalte Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung.
Heizkosten. Heizung und Warmwasser, soweit nicht zentral geregelt. Angemessenheit wird nach einem separaten Verfahren geprüft.
Nicht übernommen werden in der Regel:
- Stromkosten (Haushaltsstrom, der ist im Regelbedarf enthalten)
- Telefon, Internet (im Regelbedarf)
- Kabelanschluss, wenn kündbar
- Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung (Regelbedarf)
Die Trennung zwischen Unterkunftskosten und Regelbedarf ist wichtig, weil sie unterschiedlich gehandhabt werden. KdU werden nach tatsächlichen Kosten gezahlt, Regelbedarf pauschal.
Was heißt angemessen?
Angemessenheit ist nicht bundesweit einheitlich. Jede Kommune legt eigene Werte fest, meistens über einen sogenannten schlüssigen Konzeptbericht.
Drei Parameter bestimmen die Angemessenheitsgrenze:
Wohnfläche. Pro Person eine Höchstfläche. Typische Werte:
- 1 Person: 45 bis 50 m²
- 2 Personen: 60 bis 65 m²
- 3 Personen: 75 bis 80 m²
- 4 Personen: 90 bis 95 m²
- Jede weitere Person: zusätzlich 15 m²
Die genauen Werte können vor Ort abweichen. Sie orientieren sich oft an den Vorschriften zur sozialen Wohnraumförderung.
Preis pro Quadratmeter. Ermittelt aus Mietspiegeln und Daten örtlicher Wohnungsvermietungen. Typisch sind 7 bis 15 Euro pro m² Nettokaltmiete, je nach Stadt.
Ortsüblichkeit. Die Miete muss im Rahmen einer einfach ausgestatteten Wohnung im unteren Preissegment liegen. Luxusausstattung oder große Balkone zählen nicht dazu.
Als Faustregel: Eine 50-m²-Wohnung in mittlerer Stadtlage mit Standardausstattung ist in den meisten Städten angemessen. Bei starkem Wohnungsmarkt (München, Frankfurt, Hamburg) gelten höhere Grenzen.
Die konkrete Obergrenze für deine Kommune kannst du direkt beim Jobcenter erfragen oder in der Richtlinie der Stadt nachlesen.
Was passiert, wenn meine Miete zu hoch ist?
Drei Phasen.
Phase 1: Kostensenkungsaufforderung. Wenn das Jobcenter feststellt, dass deine Miete über der Angemessenheitsgrenze liegt, bekommst du eine schriftliche Aufforderung. Darin steht, welche Miete als angemessen gilt und ab wann die Differenz nicht mehr übernommen wird. Die Aufforderung setzt eine Frist, in der du die Kosten senken sollst.
Phase 2: Übergangszeit. In der Regel sechs Monate wird die tatsächliche Miete weiter übernommen, auch wenn sie als nicht angemessen eingestuft ist. Das gibt dir Zeit, zu reagieren.
Phase 3: Absenkung auf angemessenen Betrag. Nach Ablauf der Übergangszeit zahlt das Jobcenter nur noch die angemessenen Kosten. Den Rest musst du aus dem Regelbedarf tragen oder die Wohnung wechseln.
Drei Wege, um Kosten zu senken:
Umzug in eine günstigere Wohnung. Der Standardweg. Die Umzugskosten werden in der Regel vom Jobcenter übernommen, wenn der Umzug angemessen ist.
Mietverhandlung mit dem Vermieter. In seltenen Fällen lässt sich die Miete senken, etwa durch Verzicht auf bestimmte Leistungen oder befristete Anpassung.
Untervermietung. Wenn die Wohnung groß genug ist, kann ein Zimmer untervermietet werden. Das Untermieteinkommen wird allerdings auf das Bürgergeld angerechnet.
Wer pauschal “zu teuer wohnt”, findet im Artikel Wenn die Miete zu hoch ist den Ablauf detailliert.
Ausnahmen von der Kostensenkungspflicht
In bestimmten Fällen ist ein Umzug nicht zumutbar. Das Jobcenter muss das prüfen.
Klassische Gründe:
Schwerwiegende gesundheitliche Einschränkung. Wer schwer erkrankt oder behindert ist und in einer angepassten Wohnung lebt, muss nicht umziehen, auch wenn die Miete zu hoch ist.
Familiäre Bindung. Wenn die Kinder in der Schule sind und ein Umzug das Schulumfeld zerstören würde, kann das ein Grund sein.
Soziales Netzwerk. Pflegebedürftige Angehörige in der Nähe, die auf Pflege angewiesen sind.
Alter. Bei älteren Menschen in langjähriger Wohnung wird die Zumutbarkeit des Umzugs restriktiv geprüft. Die Rechtsprechung ist hier oft auf Seiten der Mieter.
Kurz vor Beendigung des Leistungsbezugs. Wenn du absehbar aus dem Bürgergeld rauskommst (Arbeit gefunden, Aufstockung), lohnt sich kein Umzug mehr.
Wer einen dieser Gründe geltend machen will, muss ihn substantiiert vortragen. Ein Attest, eine Bescheinigung, ein Sachverhalt reicht nicht durch bloße Behauptung.
Aus meiner Beratungspraxis weiß ich, dass Betroffene oft das Kostensenkungsverfahren falsch interpretieren. Es ist keine sofortige Miete-Kürzung. Es ist ein Prozess mit klaren Rechten und Fristen.
Was, wenn der Vermieter kündigt?
Wenn durch Mieterhöhung die Miete in den unangemessenen Bereich rutscht, hast du einen Anspruch darauf, dass das Jobcenter prüft, ob die neue Miete weiterhin angemessen ist. Bei Angemessenheit wird sie übernommen.
Wenn der Vermieter kündigt (Eigenbedarf, Wohnungsauflösung), und du eine neue Wohnung suchen musst, ist die neue Wohnung nicht automatisch unangemessen. Entscheidend ist, was auf dem Markt zu den Angemessenheitsgrenzen verfügbar ist.
Die Agentur für Arbeit bietet in solchen Fällen oft Wohnraum-Beratung an. Auch kommunale Wohnberatungsstellen helfen, in angespannten Märkten eine Wohnung zu finden.
Umzugskosten werden in diesen Fällen in der Regel vom Jobcenter übernommen, wenn der Umzug notwendig ist und die neue Wohnung angemessen.
Heizkosten: Sonderregelung
Heizkosten werden separat von der Nettokaltmiete geprüft. Die Angemessenheit hängt von zwei Faktoren ab: Wohnfläche und Heizart.
Die meisten Jobcenter nutzen den Bundesweiten Heizspiegel{target=“_blank” rel=“noopener”} als Orientierung. Er gibt pro m² und Jahr einen Richtwert vor, der nach Brennstoff (Gas, Öl, Fernwärme, Strom) aufgegliedert ist.
Wer mit Strom heizt, muss oft höhere Kosten akzeptiert bekommen. Bei Wärmepumpen oder anderen Elektrosystemen wird ein Teil der Stromkosten in die KdU überführt, nicht in den Regelbedarf. Wichtig ist, die Heizkosten klar vom Haushaltsstrom zu trennen.
Heizkostennachzahlungen werden übernommen, wenn die Wohnung zum Zeitpunkt der Nachzahlung im Bürgergeld-Bezug war. Auch rückwirkend.
Eigenheim und Bürgergeld
Wer ein Eigenheim besitzt und Bürgergeld beziehen will, fällt unter besondere Regeln.
Das selbstgenutzte Eigenheim ist Schonvermögen, wenn es angemessen groß ist. Die Angemessenheitsgrenze liegt bei:
- bis 4 Personen: 90 m² (Eigentumswohnung) bzw. 130 m² (Einfamilienhaus)
- jede weitere Person: 20 m² zusätzlich
Das Wohneigentum wird nicht angetastet. Es ist nicht zu verwerten.
Stattdessen werden die tatsächlichen Kosten des Wohnens übernommen. Also:
- Schuldzinsen, aber nicht Tilgung
- Grundsteuer und Abgaben
- Heizkosten wie bei Mietwohnung
- Bestimmte Instandhaltungskosten
- Hausrats- und Wohngebäudeversicherung (bei Wohneigentum)
Die Tilgung wird nicht übernommen. Das heißt, wer hohe Tilgungsraten hat, muss diese aus dem Regelbedarf begleichen oder mit der Bank aussetzen. Eine Sondertilgungsvereinbarung mit der Bank ist oft möglich und sinnvoll.
Wer weiterhin im Eigenheim lebt, bekommt also in der Regel geringere KdU-Beträge als ein Mieter mit vergleichbarer Wohnfläche. Das ist ein Systemeffekt, nicht ein Nachteil des Einzelfalls.
FAQ
Gilt die Wohnflächengrenze pro Person auch bei Alleinstehenden?
Ja. Eine alleinstehende Person darf bis etwa 50 m² bewohnen, um als angemessen zu gelten. Wer in einer 70-m²-Wohnung lebt, ist nicht automatisch unangemessen, aber der Preis pro m² wird niedriger angesetzt, weil die größere Fläche als Luxus gewertet werden kann. Das hängt von der Kommune ab.
Was ist mit der Maklerprovision bei Umzug?
Die Maklerprovision wird in der Regel nicht übernommen. Ausnahme: Wenn der Umzug im Interesse der AfA oder des Jobcenters erfolgt (zum Beispiel weil die alte Wohnung zu teuer ist und eine Alternative gefunden wurde). Bei eigenem Anlass trägt der Umziehende die Provision selbst. Seit dem Bestellerprinzip im Mietrecht fällt die Provision ohnehin meistens beim Vermieter an.
Wie erfahre ich die Mietobergrenze meiner Stadt?
Frag direkt beim Jobcenter. Die Obergrenzen stehen oft auf der Website der Kommune oder werden in den jährlichen Kostensenkungsrichtlinien veröffentlicht. Bei Zweifeln hilft eine Mieterberatung, ein Sozialverband oder eine Arbeitslosenberatung.
Werden Nebenkostennachzahlungen rückwirkend übernommen?
Ja, wenn die Wohnung zum Zeitpunkt, auf den sich die Nachzahlung bezieht, bereits im Bürgergeld-Bezug war. Die Nachzahlung wird als einmaliger Bedarf gewährt und ist von einem separaten Antrag abhängig.
Muss ich umziehen, wenn mir ein günstigeres Angebot unterbreitet wird?
Nur wenn das Angebot konkret und zumutbar ist. Ein abstraktes “Sie könnten umziehen” reicht nicht. Das Jobcenter muss konkrete Wohnungsangebote nennen, die verfügbar und zu den Rahmenbedingungen passen. Andernfalls bleibt die aktuelle Situation bestehen.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Als promovierter Naturwissenschaftler berät er seit über zehn Jahren Menschen in beruflichen Umbrüchen und bei Förderungsfragen rund um Bildungsgutschein, Aufstiegs-BAföG und Qualifizierungschancengesetz. Mehr zum Autor.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
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