Bürgergeld und Weiterbildung: der Ablauf Schritt für Schritt
Wer Bürgergeld bezieht und eine Weiterbildung beginnen will, läuft über das Jobcenter und das SGB II. Der Prozess hat viele Parallelen zum Ablauf mit ALG I, aber einige wichtige Unterschiede. Dein Bürgergeld läuft während der Weiterbildung weiter, zusätzlich gibt es je nach Konstellation das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III (150 Euro im Monat, plus 1.000 Euro bei Zwischenprüfung und 1.500 Euro bei Abschluss). Der Kursträger muss AZAV-zertifiziert sein, die Weiterbildung muss als notwendig und zweckmäßig anerkannt werden.
Ich beschreibe hier den typischen Ablauf, damit du im Gespräch mit deinem Coach nicht überrumpelt wirst. Die Reihenfolge ist fast überall gleich, die Namen der Dokumente manchmal unterschiedlich.
Schritt 1: Thema im Kooperationsplan verankern
Dein Weiterbildungswunsch muss im Kooperationsplan stehen. Ohne Verankerung wird der Bildungsgutschein schwer zu bekommen. Der Kooperationsplan ist das Dokument, das du mit deinem Coach gemeinsam erarbeitest. Seit dem 01.07.2023 ersetzt er die alte Eingliederungsvereinbarung.
Wenn du beim Erstgespräch schon weißt, dass du eine Weiterbildung willst, sprich es an. Je früher das Thema in der Akte ist, desto leichter die spätere Bewilligung. Du musst nicht sofort den konkreten Kurs nennen, aber die Richtung solltest du formulieren können. “Digitalisierung und KI” reicht am Anfang, “DEKRA-Zertifikat als Digitalisierungsmanager bei Anbieter X” kommt später.
Wenn der Kooperationsplan schon geschrieben ist und Weiterbildung nicht drinsteht, kannst du eine Anpassung anstoßen. Das geht zu jedem Zeitpunkt. Ein kurzer Anruf beim Coach, ein Gespräch, eine Ergänzung im Dokument. Kein bürokratisches Hindernis, aber ein aktiver Schritt.
Schritt 2: Welche Weiterbildung passt?
Hier beginnt die Recherche. Das Jobcenter schlägt dir keine konkreten Weiterbildungen vor, sondern erwartet, dass du mit einer Idee kommst. Der Coach kann dir grundsätzliche Richtungen nennen, aber den konkreten Kurs findest du selbst.
Drei Quellen lohnen sich:
Erstens das Kursnet der Agentur für Arbeit. Dort findest du alle AZAV-zertifizierten Maßnahmen bundesweit. Filter nach Ort, Thema, Umfang, Beginn. Kursnet ist nicht perfekt, aber die einzige offizielle Datenbank.
Zweitens direkte Träger-Websites. Größere Bildungsträger haben bessere Websites als ihre Kursnet-Einträge. Unsere Kurs-Landing-Pages bieten Details, Termine, Kontaktmöglichkeit und geben dir ein konkretes Bild.
Drittens persönliche Gespräche. Frag bei verschiedenen Trägern an. Telefonat, Zoom-Call, kostenlose Beratung. Manche Träger bieten einen Schnupperkurs an, mit dem du das Format vor dem Antrag testen kannst. Das hilft doppelt: Du weißt, ob es passt, und du hast im Gespräch mit dem Coach ein konkretes Argument.
Schritt 3: Der Bildungsgutschein-Antrag
Wenn du dich entschieden hast, stellst du den Antrag beim Coach. Das geschieht in einem Gespräch, nicht per Formular allein. Der Coach will verstehen: Warum gerade dieser Kurs? Warum gerade jetzt? Welchen Zielberuf willst du? Wie passt das zu deiner Situation?
Gute Antworten sind konkret. “Ich will Digitalisierungsmanager werden, weil der Bereich wächst und mein bisheriges Berufsprofil in einer schrumpfenden Branche liegt. Der Kurs ist AZAV-zertifiziert, dauert vier Monate, Start im Mai. Ich habe schon kostenlos reingeschnuppert und weiß, dass mir das Format liegt.” Das ist etwas, mit dem der Coach arbeiten kann.
Der Coach prüft dann vier Kriterien nach § 81 SGB III: Notwendigkeit der Weiterbildung, Eignung für den Arbeitsmarkt, Eignung des Teilnehmers, Wirtschaftlichkeit der Förderung. Alle vier müssen zusammenkommen. Weiche Begründungen scheitern meist an “Notwendigkeit” oder “Eignung für den Arbeitsmarkt”.
Die Bewilligung dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen. In manchen Bundesländern länger. Der Bildungsgutschein ist dann 3 Monate gültig, in denen du mit dem Gutschein deinen Kursplatz fest buchen musst.
Schritt 4: Bürgergeld läuft weiter, plus eventuell Weiterbildungsgeld
Während der Weiterbildung bekommst du weiterhin dein Bürgergeld in voller Höhe, plus die Kosten der Unterkunft werden übernommen. Die Leistungsabteilung des Jobcenters rechnet automatisch, dass du in einer geförderten Maßnahme bist.
Zusätzlich greift unter Umständen das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III: 150 Euro monatlich während der Weiterbildung, plus 1.000 Euro Zuschlag nach bestandener Zwischenprüfung, plus 1.500 Euro Zuschlag nach bestandener Abschlussprüfung. Das Weiterbildungsgeld gilt speziell für Bürgergeld-Empfänger in abschlussorientierter Weiterbildung, nicht für alle Teilnehmer.
Bei unseren Kursen (Digitalisierungsmanager) haben wir keine staatliche Abschlussprüfung, sondern einen trägerinternen Abschluss mit DEKRA-Zertifikat. Das kann dazu führen, dass der Weiterbildungsgeld-Zuschlag nicht greift. Sprich den Punkt vor Kursbeginn mit deinem Coach klar durch.
Schritt 5: Zusatzleistungen beantragen
Während der Weiterbildung gibt es weitere Leistungen, die oft übersehen werden:
- Fahrtkosten: zur Maßnahme, auch bei Online-Kursen mit gelegentlichen Präsenzterminen
- Kinderbetreuungskosten: 160 Euro pro Kind und Monat nach § 87 SGB III
- Lernmittel: Bücher, Software, Zubehör (nach Einzelfall)
- Arbeitskleidung: wenn erforderlich (bei Online-Kursen in der Regel nicht relevant)
Diese Zusatzleistungen beantragst du beim Coach, am besten gleich im selben Gespräch wie den Bildungsgutschein. Nachträgliche Anträge sind möglich, aber mühsamer. Frage aktiv nach der Liste der Zusatzleistungen, der Coach muss sie dir vorlegen.
Schritt 6: Während der Weiterbildung
Teilnahmepflicht. Deine Teilnahme wird über den Bildungsträger dokumentiert und an das Jobcenter gemeldet. Wer unentschuldigt fehlt, riskiert Sanktionen und im Extremfall Rückforderungen. Bei Krankheit meldest du dich wie im ALG-I-Ablauf mit AU-Bescheinigung.
Fortschrittsbericht. Je nach Jobcenter verlangt der Coach zwischendurch einen Fortschrittsbericht. Das ist meistens ein kurzes Formular oder ein Gespräch. Kein Grund zur Sorge, aber halte dich an die Fristen.
Mitwirkungspflicht. Änderungen in deiner Situation (Umzug, Krankheit, neue Arbeit, Schwangerschaft) musst du weiterhin dem Jobcenter melden, auch während der Weiterbildung. Mitwirkungspflicht endet nicht mit Kursbeginn.
Schritt 7: Nach Abschluss
Nach bestandener Abschlussprüfung (oder trägerinternem Zertifikat) bekommst du die Unterlagen vom Bildungsträger. Diese reichst du beim Jobcenter ein, damit eventuelles Weiterbildungsgeld-Zuschlag ausgezahlt wird und deine Akte den Abschluss dokumentiert.
Dann beginnt die Bewerbungsphase. Das Jobcenter erwartet, dass du aktiv suchst. Der Coach kann dir mit Bewerbungscoaching unterstützen, mit Mobilitätshilfe, mit Eingliederungszuschüssen für potenzielle Arbeitgeber. Nutze das aktiv.
FAQ
Kann ich während Bürgergeld-Bezug ohne Jobcenter-Zustimmung eine Weiterbildung machen?
Privat bezahlte Weiterbildungen darfst du grundsätzlich machen, solange sie dich nicht an deiner Bewerbungspflicht hindern. Eine kostenlose, vom Jobcenter bezahlte Weiterbildung braucht aber immer die Zustimmung.
Bekomme ich während Weiterbildung mehr Geld als vorher?
Eventuell. Bürgergeld bleibt gleich, aber Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III kann 150 Euro monatlich dazuzahlen, plus die Prüfungszuschläge. Das gilt nur für abschlussorientierte Weiterbildungen.
Was passiert, wenn ich die Weiterbildung abbreche?
Bei unverschuldetem Abbruch (z.B. längere Krankheit) meistens keine Folgen. Bei schuldhaftem Abbruch (unentschuldigte Abwesenheit, Leistungsverweigerung) können Sanktionen nach SGB II und im Extremfall Rückforderungen drohen.
Darf ich während der Weiterbildung nebenbei arbeiten?
Begrenzt ja. Minijob oder Teilzeit bis zu einer bestimmten Stundenzahl sind zulässig, solange sie dich nicht an der Weiterbildung hindern. Der Verdienst wird auf dein Bürgergeld angerechnet (mit Freibeträgen).
Was ist mit Urlaub während der Weiterbildung?
Die üblichen Regeln gelten weiter. Ortsabwesenheit muss vorher dem Jobcenter gemeldet werden. In der Regel bis zu 21 Tage pro Jahr möglich, darüber hinaus mit besonderer Begründung.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
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