Einschulung: was das Jobcenter für Kinder zahlt
Für Kinder im Bürgergeld-Bezug zahlt das Jobcenter einen Schulbedarf von 174 Euro pro Jahr (116 Euro zu Beginn des Schuljahres, 58 Euro zum zweiten Schulhalbjahr) sowie zusätzliche Leistungen über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) nach § 28 SGB II: Schultornister, Klassenfahrten, Mittagessen, Lernförderung, Beförderung, ein monatlicher Teilhabebeitrag von 15 Euro. Die Leistungen werden einzeln beantragt, nicht automatisch gezahlt.
Wer die Anträge rechtzeitig stellt, bekommt oft mehrere hundert Euro pro Kind im Schuljahr.
Was zahlt das Bildungs- und Teilhabepaket?
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT){target=“_blank” rel=“noopener”} ist ein Bündel von Leistungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien. Es gilt bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag.
Sieben Posten bilden den Kern.
Schulbedarf. 174 Euro pro Schuljahr, gestaffelt in 116 Euro zu Schuljahresbeginn und 58 Euro zum Halbjahr. Gedacht für Hefte, Stifte, Taschenrechner, Ordner.
Ausflüge und Klassenfahrten. Die tatsächlichen Kosten werden übernommen, wenn die Schule eine Bescheinigung ausstellt. Eintages-Ausflüge und mehrtägige Fahrten gleichermaßen.
Schülerbeförderung. Fahrtkosten zur Schule, wenn sie nicht anderweitig übernommen werden. Oft ist das schon über kommunale Schülerbeförderung geregelt. Falls nicht, greift das BuT.
Lernförderung. Nachhilfe wird übernommen, wenn sie notwendig ist, um Lernziele zu erreichen. Erforderlich ist eine Bestätigung der Schule, dass die Nachhilfe nötig ist.
Mittagessen. In Kita, Schule oder Hort wird das warme Mittagessen komplett übernommen. Familien zahlen nichts.
Teilhabe. 15 Euro pro Monat für Sportverein, Musikschule, kulturelle Aktivitäten. Der Beitrag wird direkt an den Anbieter überwiesen.
Erstausstattung. Schultornister mit Inhalt zum Schulbeginn, Turnbeutel, Sportbekleidung. Hier gibt es unterschiedliche kommunale Regelungen.
Wichtig: Nicht alle Leistungen sind frei kombinierbar. Manche ersetzen sich. Im Zweifel beim Jobcenter nachfragen.
Wie beantrage ich die Leistungen?
Jede Leistung hat ihr eigenes Formular. Viele Jobcenter bieten auch einen Sammelantrag, der alle BuT-Leistungen abdeckt.
Der Prozess läuft meistens so:
Zuerst holst du die nötigen Bescheinigungen. Für Klassenfahrten braucht es eine Bestätigung der Schule, für Lernförderung einen schriftlichen Bedarfsnachweis.
Dann füllst du das Antragsformular aus. Das kannst du persönlich abgeben, per Post senden oder über jobcenter.digital{target=“_blank” rel=“noopener”} einreichen.
Die Bearbeitungszeit liegt bei zwei bis vier Wochen. Bei dringenden Anträgen (Klassenfahrt in wenigen Tagen) bitte beim Jobcenter Vorrang erbeten.
Der Schulbedarf (174 Euro) wird in der Regel automatisch ausgezahlt, wenn du Bürgergeld beziehst. Du musst keinen eigenen Antrag stellen. Bei Erstantrag oder Wechsel des Jobcenters lohnt sich eine Nachfrage.
Die übrigen Leistungen musst du aktiv beantragen, auch wenn du schon länger im Leistungsbezug bist. Das Jobcenter erkennt Bedarfe nicht von selbst.
Was gilt für das Einschulungsjahr?
Für die Einschulung gibt es zusätzlich oft eine kommunale Erstausstattungsbeihilfe. Sie ist nicht bundesweit geregelt, die Regelungen unterscheiden sich zwischen Bundesländern und Kommunen.
Typischer Umfang:
Schultornister, oft bis 100 Euro.
Sportbekleidung, bis 50 Euro.
Federmäppchen und Grundausstattung, pauschal oder nach Bedarf.
In einigen Kommunen wird die Erstausstattung als Sachleistung erbracht. Du bekommst einen Gutschein oder ein Paket. In anderen wird Geld überwiesen.
Frag beim Jobcenter nach. Oft ist der Sachbearbeiter selbst nicht ganz sicher und muss nachschauen. Das ist normal. Lass dich nicht abwimmeln, wenn die erste Antwort “gibt es nicht” lautet. Prüfe parallel bei der Gemeinde oder beim Jugendamt, wer für die Erstausstattung zuständig ist.
Mittagessen in der Schule
Die Übernahme des Schulmittagessens ist einer der wertvollsten Posten, wird aber oft nicht beantragt.
Pro Mittagessen sind in der Regel 3 bis 4 Euro fällig, abhängig vom Anbieter. Bei 20 Schultagen pro Monat sind das 60 bis 80 Euro, die du nicht aus dem Regelsatz bezahlen musst.
Der Antrag läuft oft direkt über die Schule oder den Caterer. Du brauchst einen Bescheid vom Jobcenter, der die Bürgergeld-Berechtigung bestätigt, und reichst ihn beim Caterer ein. Der Caterer rechnet dann mit dem Jobcenter ab.
In manchen Kommunen gibt es ein BuT-Card-System. Du bekommst eine Chipkarte für dein Kind, mit der es in der Mensa bezahlt, ohne dass Bargeld fließt.
Wer die Leistung nie aktiviert hat, fragt am besten bei der Schule, wie es in seiner Kommune läuft. Die Schulsekretärin weiß das meistens.
Klassenfahrt und Ausflüge
Hier wird es oft emotional. Kinder wollen mitfahren, aber die Eltern haben Sorge, sich die Kosten nicht leisten zu können.
Die gute Nachricht: Klassenfahrtkosten werden vollständig übernommen. Unterschiedslos, egal ob Tagesausflug oder einwöchige Fahrt.
Der Ablauf:
Die Schule gibt dir eine Information über Kosten und Ziel.
Du reichst diese Information plus Kopie des Bürgergeld-Bescheids beim Jobcenter ein. Am besten spätestens vier Wochen vor der Fahrt.
Das Jobcenter zahlt in der Regel direkt an die Schule.
Taschengeld für die Fahrt wird nicht zusätzlich übernommen. Das musst du aus dem Regelsatz bestreiten. Das ist für viele Familien der knifflige Punkt, besonders bei längeren Fahrten. Manche Schulen fördern hier über Fördervereine.
Aus meiner Beratungspraxis weiß ich, dass Eltern oft das Gespräch mit der Klassenlehrerin scheuen, weil sie ihre finanzielle Lage nicht offenlegen wollen. Das ist verständlich. Die Lehrkraft erfährt aber ohnehin nur, dass das Jobcenter zahlt, nicht Details zur Höhe deiner Leistung. Die Schule ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Lernförderung beantragen
Nachhilfe über das BuT ist möglich, wenn:
Das Schulzeugnis Defizite zeigt, die eine Gefährdung des Lernerfolgs bedeuten.
Schulische Fördermaßnahmen nicht reichen.
Die Nachhilfe notwendig ist, um das nächste Klassenziel zu erreichen.
Die Schule muss den Bedarf bestätigen. Erst dann ist ein Antrag beim Jobcenter möglich. Kostenrahmen: oft bis zu 40 Euro pro Stunde, je nach regionaler Regelung.
Die Lernförderung muss von qualifizierten Anbietern erbracht werden, nicht von Freunden oder Nachbarn. Nachhilfeinstitute, qualifizierte Privatlehrer und bestimmte Vereine sind anerkannt.
Wer Lernförderung für sein Kind beantragen will, bespricht das am besten zuerst mit der Klassenlehrerin. Sie muss die Notwendigkeit bestätigen und weiß, welche Anbieter in der Region infrage kommen.
Teilhabe: 15 Euro pro Monat
Für die sogenannte soziale und kulturelle Teilhabe stehen pro Kind 15 Euro im Monat zur Verfügung. Kumuliert bis zu einer Jahreskarte oder Jahresmitgliedschaft.
Typische Verwendungen:
Sportvereinsbeiträge. Beiträge fürs Fußball, Schwimmen, Turnen.
Musikschulgebühren oder Kursbeiträge.
Kulturelle Aktivitäten wie Theater, Chor, Museen-Card.
Ferienfreizeiten.
Der Beitrag wird an den Verein oder Anbieter direkt überwiesen. Du suchst dir aus, was deinem Kind Freude macht, und das Jobcenter übernimmt bis 15 Euro pro Monat.
Wer höhere Beiträge hat, muss die Differenz selbst tragen. Manche Vereine bieten spezielle Sozialbeiträge für BuT-Familien an, die nicht über die 15 Euro liegen. Hier lohnt sich Nachfrage.
FAQ
Gilt das Schulbedarfsgeld nur für Pflichtschulkinder?
Nein. Schüler ab Einschulungsalter bis zum Ende einer berufsorientierten Schulausbildung (in der Regel bis 25) sind berechtigt, sofern sie keine Ausbildungsvergütung erhalten, die bestimmte Grenzen überschreitet. Bei Zweifel im Jobcenter nachfragen.
Muss ich den Schulbedarf rückwirkend beantragen?
Nein. Der Schulbedarf wird bei laufendem Bürgergeld-Bezug automatisch ausgezahlt. Zweimal im Schuljahr: zu Beginn 116 Euro, zum Halbjahr 58 Euro. Wenn in einem Jahr keine Zahlung kommt, beim Jobcenter nachhaken.
Was, wenn die Schule keine Bescheinigung ausstellen will?
Die Schule ist zur Mitwirkung verpflichtet, wenn BuT-Leistungen beantragt werden. Bei Problemen zunächst mit der Schulleitung sprechen. In hartnäckigen Fällen kann das Jobcenter direkt mit der Schule kommunizieren. Eine Beratungsstelle unterstützt ebenfalls.
Zählt Musikinstrumenten-Kauf als Teilhabeleistung?
Grundsätzlich nicht. Die 15 Euro decken Beiträge und Gebühren, nicht Anschaffungen. In Einzelfällen kann aber der Musikschule ein höherer Beitrag (Instrumentenmiete plus Unterricht) pauschal angerechnet werden. Das hängt von der Vertragsgestaltung ab.
Gilt BuT auch während meiner eigenen Weiterbildung?
Ja. Die BuT-Leistungen für die Kinder laufen unabhängig von deinem Erwerbsstatus weiter, solange Bürgergeld bezogen wird. Auch wenn du in einer Weiterbildung bist, bleiben die Ansprüche erhalten.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger nach AZAV. Als promovierter Naturwissenschaftler berät er seit über zehn Jahren Menschen in beruflichen Umbrüchen und bei Förderungsfragen rund um Bildungsgutschein, Aufstiegs-BAföG und Qualifizierungschancengesetz. Mehr zum Autor.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
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