Das erste Gespräch beim Vermittler: was passiert
Das erste Vermittler-Gespräch bei der Agentur für Arbeit dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten und folgt einem festen Muster: Bestandsaufnahme deiner Situation, Klärung der Ziele, erste Eingliederungsvereinbarung. Du entscheidest nicht alles, aber du gestaltest mit. Wer weiß, was auf ihn zukommt, geht entspannter rein.
Die meisten Menschen kommen mit einer diffusen Erwartung in dieses Gespräch. Manche rechnen mit Kontrolle, andere mit Rundumbetreuung. Beides trifft selten zu. Es ist ein Arbeitsgespräch.
Wann findet das Erstgespräch statt?
Das Erstgespräch wird terminiert, nachdem du dich arbeitssuchend gemeldet hast. Arbeitssuchend musst du dich spätestens drei Monate vor Ende deines Arbeitsverhältnisses melden, arbeitslos dann ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Das Gespräch liegt meistens innerhalb von zwei bis vier Wochen nach deiner Meldung.
Die Einladung bekommst du per Post oder über dein Kundenportal. Die Agentur für Arbeit nennt diesen Termin “Erstberatung” oder auch “Beratungsgespräch”.
Wenn der Termin zeitlich nicht passt, kannst du verschieben. Einmal. Häufiger nicht, außer mit gutem Grund. Die Agentur für Arbeit{target=“_blank” rel=“noopener”} bietet die Verschiebung online oder telefonisch unter 0800 4 5555 00 an.
Wer sitzt dir gegenüber?
Dein Ansprechpartner ist eine Vermittlungsfachkraft. Umgangssprachlich Vermittler. Diese Person betreut in der Regel zwischen 100 und 200 Fälle. Sie führt täglich bis zu 15 Gespräche. Das prägt den Ton.
Vermittler sind keine Gegner. Sie sind auch keine Freunde. Sie sind Sachbearbeiter mit einem klaren Auftrag: dich wieder in den Arbeitsmarkt integrieren. Das geht schneller, wenn ihr am gleichen Strang zieht.
In manchen Agenturen bekommst du bei jedem Termin einen anderen Vermittler. In anderen bleibt derselbe Ansprechpartner. Frage bei Unklarheit nach, wer dein persönlicher Kontakt ist.
Was passiert im Gespräch?
Der Ablauf ist in etwa immer gleich. Wer die Struktur kennt, ist nicht überrascht.
Phase 1: Bestandsaufnahme (10-15 Minuten). Der Vermittler geht deine Daten durch. Beruf, letzte Tätigkeit, Ausbildung, Qualifikationen. Manches steht schon im System, manches wird ergänzt. Du bekommst Fragen zu deiner gesundheitlichen Situation, zu Mobilität, zu Betreuungspflichten. Antworte ehrlich. Falsche Angaben kommen später raus und schaden dir.
Phase 2: Zielklärung (10-15 Minuten). Hier wird es interessant. Was willst du? Wieder in den alten Beruf? Wechsel? Weiterbildung? Selbstständigkeit? Der Vermittler fragt nicht zufällig. Deine Antwort strukturiert alles, was danach kommt. Hier darf dein Weiterbildungswunsch zum ersten Mal fallen.
Phase 3: Eingliederungsvereinbarung (10-15 Minuten). Am Ende unterschreibst du meistens eine Eingliederungsvereinbarung nach § 37 SGB III{target=“_blank” rel=“noopener”}. Darin stehen deine Bewerbungspflichten und die Unterstützung, die dir zusteht. Mehr dazu im Artikel über die Eingliederungsvereinbarung im Detail.
Was wird dokumentiert?
Alles. Das Gespräch wird in einem Beratungsvermerk festgehalten. Auch was du sagst. Auch was der Vermittler dazu einträgt.
Wenn du später einen Bildungsgutschein beantragst, wird der Vermerk aus dem Erstgespräch herangezogen. Hast du schon beim ersten Termin gesagt, dass du eine Weiterbildung willst? Hast du einen konkreten Bereich genannt? Das ist kein Nachteil, sondern oft ein Vorteil.
In meiner Beratungspraxis sehe ich immer wieder, dass Teilnehmer schon im Erstgespräch Weichen gestellt haben, ohne es zu wissen. Ein Satz wie “Ich überlege eine Umschulung in Richtung Digitalisierung” taucht dann Monate später in der Akte auf und hilft beim Antrag.
Was bringst du mit?
Die klassischen Unterlagen. Personalausweis, Sozialversicherungsnummer, letzte Kündigung oder Aufhebungsvertrag, Lebenslauf, wichtige Zeugnisse. Manche Agenturen haben vorab eine Checkliste verschickt. Geh sie durch.
Darüber hinaus: ein Notizbuch. Du wirst Fragen haben, die dir erst im Gespräch einfallen. Schreib sie vorher auf. Und schreib mit, was der Vermittler sagt. Was heute klar scheint, ist morgen vage Erinnerung.
Wer sich gründlicher vorbereiten will, findet in unserem Artikel zur Vorbereitung auf das Vermittler-Gespräch eine komplette Checkliste.
Wie lange dauert das Gespräch?
Kalkuliere 45 Minuten. Plane aber mehr Puffer ein. Wartezeiten sind normal. Wer pünktlich kommt und trotzdem 20 Minuten wartet, wird schnell ungeduldig. Das überträgt sich aufs Gespräch.
Bring einen Kaffee mit. Geh nicht mit leerem Magen. Kleinigkeiten, die viel ausmachen.
Darfst du jemanden mitnehmen?
Ja. Eine Begleitperson ist zulässig. Partner, Eltern, Freund, Kollege, Sozialverbandsmitarbeiter. Du musst das vorher nicht anmelden, aber es ist sinnvoll.
Die Begleitperson darf zuhören und dir nach dem Gespräch helfen, wichtige Punkte einzuordnen. In der Regel redet sie nicht selbst. Bei sprachlichen Hürden gibt es Dolmetscherdienste über die Agentur.
Was passiert direkt nach dem Gespräch?
Du bekommst eine Kopie der Eingliederungsvereinbarung. Manchmal sofort, manchmal per Post. Prüfe sie genau. Wenn etwas nicht zu deinen Erinnerungen passt, melde das zurück. Auch das geht schriftlich.
In der Folge meldest du Bewerbungen oder Aktivitäten, die vereinbart wurden. Und du bekommst in der Regel einen zweiten Termin nach drei bis sechs Monaten. Bei Jugendlichen nach drei Monaten. Das steht so in § 37 SGB III.
Was Teilnehmer mir oft erzählen: Das erste Gespräch war kürzer und ruhiger als gedacht. Die Angst davor war größer als der Termin selbst.
FAQ
Muss ich im Erstgespräch schon eine Weiterbildung nennen?
Nein. Aber wenn du eine Idee hast, darfst du sie nennen. Das landet in der Akte und hilft später. Ohne konkreten Vorschlag wird der Vermittler in der Regel zuerst auf Vermittlung setzen.
Kann ich das Gespräch online führen?
In einigen Fällen ja. Die Agentur für Arbeit bietet Online-Termine über das Kundenportal an, aber das Erstgespräch findet meistens vor Ort statt. Frag bei Einladung nach, ob ein Videotermin möglich ist.
Was passiert, wenn ich den Termin verpasse?
Dann erhältst du eine Aufforderung, dich schnellstmöglich zu melden. Wiederholtes Nichterscheinen kann zu einer Minderung des Arbeitslosengeldes führen. Melde dich bei Krankheit mit Attest ab.
Muss ich die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben?
In der Regel ja. Wenn du Bedenken hast, kannst du konkrete Punkte verhandeln. Wenn ihr euch nicht einigt, kann die Agentur die Vereinbarung per Verwaltungsakt festsetzen. Dagegen wiederum steht dir der Widerspruchsweg offen.
Wer hilft, wenn ich mich im Gespräch überfordert fühle?
Sozialverbände wie VdK oder SoVD bieten kostenlose Beratung. Auch Arbeitslosenberatungsstellen in vielen Städten helfen unabhängig. Bei geringem Einkommen kannst du einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht für eine Anwaltsberatung beantragen.
Zuletzt geprüft am 21.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.
Der AfA-Gesprächsleitfaden als PDF Eine 2-seitige Checkliste für dein Vermittler-Gespräch: was du sagst, was du mitbringst, was du vermeidest. Kostenlos herunterladen
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