Mobilitätshilfe: Fahrtkosten zur Bewerbung
Die Mobilitätshilfe der Agentur für Arbeit übernimmt nach § 44 SGB III die Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch, wenn dich ein Arbeitgeber außerhalb deines Wohnorts eingeladen hat. Das gilt auch für Vorstellungstests, Probearbeit und Zweitgespräche. Wichtig: Der Antrag muss vor der Reise gestellt werden, nicht danach.
Viele Bewerber wissen nicht, dass die AfA diese Kosten übernimmt. Dabei summieren sich Bahntickets, Parkgebühren und Übernachtungen schnell auf dreistellige Beträge pro Gespräch.
Was genau erstattet die AfA?
Die Mobilitätshilfe nach § 44 Abs. 1 SGB III deckt verschiedene Bewerbungsausgaben ab. Die konkreten Beträge orientieren sich am Bundesreisekostengesetz.
| Kostenart | Typische Höhe |
|---|---|
| Bahnfahrt 2. Klasse | tatsächliche Kosten |
| Kilometergeld eigener Pkw | 20 Cent/km, max. 130 Euro |
| Übernachtung | bis 60 Euro/Nacht |
| Verpflegungsmehraufwand | gestaffelt nach Abwesenheit |
| Gepäckaufbewahrung, Taxi vom Bahnhof | bei Nachweis |
Die Erstattung erfolgt gegen Originalbelege. Tickets, Rechnungen, Tankquittungen. Wer nichts aufhebt, bekommt nichts.
Wann ist ein Antrag sinnvoll?
Wenn die Anfahrt mehr als kostet als du bereit bist auszulegen. In der Praxis bedeutet das: ab etwa 30 Euro Gesamtkosten lohnt der formelle Weg. Bei Gesprächen in anderen Bundesländern sowieso.
Ein typischer Fall. Du wohnst in Bayreuth, wirst in Frankfurt zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Bahnticket 89 Euro, Übernachtung 55 Euro. Summe 144 Euro. Ohne Erstattung trägst du das allein. Mit Mobilitätshilfe bekommst du es zurück.
In der Beratungspraxis sehe ich, dass viele Arbeitssuchende aus Scham keine Unterstützung beantragen. Dabei ist die Mobilitätshilfe ein klassisches Instrument der Arbeitsförderung. Sie gehört zum Repertoire wie Bildungsgutschein oder AVGS. Die Sachbearbeiter kennen das, der Weg ist Routine.
Wie läuft der Antrag ab?
Der Antrag geht an deine zuständige Agentur für Arbeit. Entweder beim Vermittler direkt ansprechen oder über das Kundenportal einreichen. Die Agentur für Arbeit{target=“_blank” rel=“noopener”} stellt ein eigenes Formular zur Verfügung, das “Antrag auf Bewerbungs- und Reisekosten”.
Du brauchst: die Einladung des Arbeitgebers (oder Nachweis der Bewerbung), Datum und Ort des Termins, voraussichtliche Kosten. Wichtig: Der Antrag muss vor der Reise gestellt werden. Ausnahmen gibt es nur in dringenden Fällen, wenn die Einladung kurzfristig kommt.
Nach dem Gespräch reichst du die Originalbelege nach. Die Auszahlung erfolgt meistens innerhalb von zwei bis vier Wochen auf dein Konto.
Was ist der Unterschied zur Umzugskostenbeihilfe?
Das sind zwei getrennte Leistungen. Die Mobilitätshilfe deckt die einmalige Reise zum Bewerbungsgespräch. Die Umzugskostenbeihilfe kommt erst ins Spiel, wenn du tatsächlich eine Stelle angenommen hast und für den Job den Wohnort wechseln musst.
Beides läuft über § 44 SGB III, aber mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Mobilitätshilfe bekommst du auch, wenn das Gespräch nicht zur Einstellung führt.
Was fällt nicht darunter?
Kostspielige Bewerbungsreisen ins Ausland. Flüge innerhalb Deutschlands nur in Ausnahmefällen. Bewerbungen an Orten, zu denen du pendeln könntest. Und nicht erstattet werden Reisen zu Jobs, die offensichtlich unterhalb deines Qualifikationsniveaus liegen, wenn zumutbare Alternativen am Wohnort existieren.
Auch nicht gedeckt: wiederholte Reisen zu einem Arbeitgeber, der dich immer wieder zu Gesprächen einlädt ohne dich einzustellen. Die AfA kann nach mehreren erfolglosen Gesprächen Kostenübernahme ablehnen. Das ist selten, aber rechtlich möglich.
Muss der Arbeitgeber die Einladung schriftlich machen?
In der Praxis ja. Eine Telefon-Einladung reicht nicht als Nachweis. Bitte deinen potentiellen Arbeitgeber um eine kurze schriftliche Bestätigung per E-Mail. Termin, Ort, Anlass. Das reicht der AfA als Beleg.
Wenn der Arbeitgeber zögert: erkläre kurz den Hintergrund. Seriöse Arbeitgeber kennen das Verfahren. Viele bieten sogar von sich aus eine Reisekostenübernahme an, dann brauchst du keine AfA-Mobilitätshilfe.
Der häufigste Fehler
Antrag nach der Reise stellen. Das passiert oft, weil der Termin kurzfristig kam. Rechtlich ist die Kostenzusage vor der Reise aber die Regel. Wenn du den Antrag nachträglich stellst, kann die AfA ablehnen.
Lösung bei kurzfristigen Einladungen: Ruf deinen Vermittler an, bevor du das Ticket kaufst. Eine telefonische Zusage mit Datum im Aktenvermerk reicht meistens. Schriftliche Bestätigung kannst du nachreichen.
FAQ
Gilt die Mobilitätshilfe auch für Bürgergeld-Empfänger?
Ja, aber über das Jobcenter, nicht die AfA. Die Rechtsgrundlage im SGB II ist analog, die Beträge sind vergleichbar. Frag deinen Coach nach dem “Antrag Mobilitätshilfe”.
Bekomme ich auch Kinderbetreuungskosten für den Termintag?
Wenn du Kinder hast und wegen des Vorstellungsgesprächs Betreuung organisieren musst, kannst du zusätzlich Kinderbetreuungskosten beantragen. Das ist eine separate Leistung nach § 87 SGB III.
Was mache ich, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Du kannst Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Häufige Ablehnungsgründe: fehlender Nachweis der Einladung, verspäteter Antrag, unzureichende Entfernung. Die gesetzliche Grundlage{target=“_blank” rel=“noopener”} findest du in § 44 SGB III.
Kann ich auch für Online-Vorstellungsgespräche Unterstützung bekommen?
Nicht für Fahrtkosten, aber für technische Ausstattung im begründeten Einzelfall. Wenn dir für Videointerviews Hardware fehlt, sprich den Vermittler an. Das läuft dann über den Vermittlungsbudget-Paragrafen, nicht über Mobilitätshilfe.
Was gilt bei Einladungen ins Ausland?
Reisen ins EU-Ausland können in Ausnahmefällen übernommen werden, wenn der Arbeitgeber nachweislich keine vergleichbare Stelle in Deutschland anbietet. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Auf eine solche Förderung besteht kein Anspruch.
Zuletzt geprüft am 22. April 2026 von Dr. Jens Aichinger.
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