Weiterbildungsgeld §87a: 150 Euro pro Monat zusätzlich
Das Weiterbildungsgeld nach §87a SGB III zahlt dir 150 Euro pro Monat zusätzlich, wenn du als Arbeitsloser oder Bürgergeld-Empfänger eine abschlussorientierte Weiterbildung machst. Bei bestandener Zwischenprüfung bekommst du einmalig 1.000 Euro, bei erfolgreichem Abschluss weitere 1.500 Euro. Beschäftigte in einer QCG-Weiterbildung haben keinen Anspruch darauf.
Die Leistung wurde mit dem Bürgergeld-Gesetz 2023 eingeführt. Ziel war, den Anreiz zu setzen, eine längere abschlussorientierte Weiterbildung zu Ende zu bringen. Ergebnis ist ein zusätzliches Einkommen, das für viele Arbeitssuchende finanzielle Atemluft bedeutet.
Wer bekommt Weiterbildungsgeld?
Anspruch haben Personen, die:
- Arbeitslosengeld I nach dem SGB III beziehen, oder
- Bürgergeld nach dem SGB II beziehen, und
- an einer abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen, die mindestens zwei Jahre dauert.
Die Rechtsgrundlage steht in §87a SGB III{target=“_blank” rel=“noopener”}. Die Regelung gilt über beide Gesetzbücher hinweg, weil §16 SGB II auf die Weiterbildungs-Leistungen des SGB III verweist.
Der Gesetzgeber hat die Leistung bewusst auf abschlussorientierte Weiterbildungen begrenzt. Kurzkurse, Workshops, Seminare unter zwei Jahren Dauer fallen nicht darunter.
Wer bekommt kein Weiterbildungsgeld?
- Beschäftigte in einer Weiterbildung nach §82 SGB III (Qualifizierungschancengesetz): Sie erhalten Kostenübernahme und eventuell Lohnzuschuss durch den Arbeitgeber, aber kein Weiterbildungsgeld.
- Teilnehmer an kurzen Kursen unter zwei Jahren Dauer: Keine abschlussorientierte Maßnahme im Sinne des §87a.
- Teilnehmer an Coaching, Bewerbungstraining, Vermittlungsgutscheinen (AVGS): Keine Weiterbildung in diesem Sinn.
- Personen ohne ALG I oder Bürgergeld: Studenten mit BAföG, Selbstständige ohne ergänzendes Bürgergeld.
In der Praxis ist das eine wichtige Abgrenzung. Wer einen 4-Monate-DigiMan-Kurs macht, bekommt kein Weiterbildungsgeld, weil die Maßnahme unter zwei Jahre dauert. Wer eine 24-Monate-Umschulung zum Fachinformatiker macht, bekommt es.
Wie hoch ist die Leistung?
Die Zahlung setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:
- Monatliche Grundzahlung: 150 Euro pro Monat während der Weiterbildung
- Zwischenprüfungsbonus: Einmalig 1.000 Euro bei bestandener Zwischenprüfung
- Abschlussbonus: Einmalig 1.500 Euro bei erfolgreichem Abschluss
Rechenbeispiel für eine 24-monatige Umschulung:
- 24 Monate × 150 Euro = 3.600 Euro Grundzahlung
- 1.000 Euro Zwischenprüfungsbonus
- 1.500 Euro Abschlussbonus
- Gesamt: 6.100 Euro zusätzlich zum ALG I oder Bürgergeld
Das ist eine spürbare Summe. Viele Arbeitssuchende unterschätzen, was das über zwei Jahre bedeutet.
Wann greift der Zwischenprüfungsbonus?
Der 1.000-Euro-Bonus wird gezahlt, wenn du eine Zwischenprüfung deiner Weiterbildung erfolgreich bestehst. Voraussetzung: Die Zwischenprüfung ist Bestandteil des offiziellen Prüfungsverlaufs.
In der Praxis haben IHK-Ausbildungen oft eine “Zwischenprüfung Teil 1” der gestreckten Abschlussprüfung. Diese wird als Zwischenprüfung im Sinne von §87a anerkannt.
DEKRA-zertifizierte Maßnahmen haben in der Regel keine formale Zwischenprüfung. Ob ein interner Leistungsnachweis als Zwischenprüfung gilt, prüft das Jobcenter im Einzelfall. Das ist oft Auslegungssache. Im Zweifel vor Prüfungsantritt beim Sachbearbeiter nachfragen, ob der Bonus greift.
Wann greift der Abschlussbonus?
Der 1.500-Euro-Bonus wird bei erfolgreichem Abschluss der gesamten Weiterbildung ausgezahlt. Voraussetzung:
- Du hast die Weiterbildung vollständig absolviert
- Du hast die Abschlussprüfung bestanden
- Das Zertifikat ist ausgestellt
Wer durch die Abschlussprüfung fällt und eine Wiederholung macht, bekommt den Bonus erst nach dem erfolgreichen Wiederholungsversuch. Wer die Prüfung gar nicht bestehen kann, bekommt keinen Bonus.
Wie wird das Weiterbildungsgeld beantragt?
Ein großer Vorteil: Es wird meistens automatisch gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Du musst keinen gesonderten Antrag stellen.
Der Ablauf in der Praxis:
- Kursbeginn: Die Agentur oder das Jobcenter prüft, ob die Maßnahme abschlussorientiert ist und mindestens zwei Jahre dauert.
- Monatliche Zahlung: Die 150 Euro werden zusammen mit dem ALG I oder Bürgergeld überwiesen.
- Zwischenprüfung: Du reichst den Prüfungsnachweis beim Jobcenter oder der AfA ein, die Auszahlung folgt.
- Abschlussprüfung: Gleicher Ablauf, Nachweis einreichen, Auszahlung folgt.
Wenn die monatlichen 150 Euro nicht automatisch kommen, obwohl du berechtigt bist, ist das ein häufiges Bürokratieproblem. Dann lohnt sich eine schriftliche Nachfrage beim Sachbearbeiter mit Verweis auf §87a SGB III.
Was zählt als “abschlussorientiert”?
Abschlussorientiert heißt: Die Weiterbildung führt zu einem anerkannten Berufsabschluss oder einem gleichwertigen staatlich anerkannten Zertifikat.
Klar abschlussorientiert:
- Umschulung zum Fachinformatiker mit IHK-Abschluss
- Umschulung zum Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
- Lehre oder Umschulung in anerkannten Berufen
Nicht automatisch abschlussorientiert:
- DEKRA-zertifizierte Weiterbildungen unter zwei Jahren
- Anbieter-eigene Zertifikate ohne gesetzliche Anerkennung
- Kurse zur Vorbereitung auf externe Prüfungen
Bei Zweifel entscheidet das Jobcenter oder die AfA im Einzelfall. Die Träger liefern meistens die notwendigen Informationen für die Prüfung.
Zusammenspiel mit Bildungsgutschein und anderen Leistungen
Das Weiterbildungsgeld ist eine Zusatzleistung. Es ersetzt nicht den Bildungsgutschein oder ALG I/Bürgergeld, sondern kommt obendrauf.
Mögliche Kombinationen:
- Bildungsgutschein (Lehrgangskosten, 100 Prozent)
- ALG I oder Bürgergeld (laufender Lebensunterhalt)
- Weiterbildungsgeld (150 Euro plus Boni)
- Kinderbetreuungspauschale §87 SGB III (160 Euro pro Kind)
- Fahrtkosten bei Präsenzanteilen
- Prüfungsgebühren werden oft mit übernommen
Details zum Ablauf einer geförderten Weiterbildung stehen in den Artikeln Weiterbildung mit ALG I und Weiterbildung mit Bürgergeld.
Steuerliche Behandlung
Das Weiterbildungsgeld ist wie ALG I und Bürgergeld eine Sozialleistung. Als solche ist sie steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Bei einer späteren Steuererklärung erhöht sich dein Steuersatz auf das eigentliche Einkommen (z.B. aus einer neuen Stelle im selben Jahr).
In der Praxis bedeutet das: Wer nach der Weiterbildung einen Job findet und im selben Kalenderjahr schon Einkommen hat, sollte bei der Steuererklärung aufmerksam sein. Eine Einmalzahlung wie der Abschlussbonus wirkt progressiv auf den Steuersatz.
Weiterbildungsgeld und Nebenverdienst
Wer neben der Weiterbildung einen Mini-Job oder Nebenverdienst hat, darf das behalten, aber es gelten die normalen Anrechnungsregeln. Unter ALG I 165 Euro Freibetrag, darüber Anrechnung. Unter Bürgergeld gestaffelte Freibeträge ab 100 Euro.
Das Weiterbildungsgeld selbst wird nicht auf Nebenverdienst angerechnet. Es ist eine zusätzliche Leistung, die unabhängig von weiteren Einkünften gezahlt wird.
In meiner Beratungspraxis sehe ich Arbeitssuchende, die wegen der Sorge um Anrechnung auf Nebenverdienst verzichten. Das ist in vielen Fällen unnötig. Bis 165 Euro (ALG I) oder 100 Euro (Bürgergeld) bleibt der Verdienst frei, und das Weiterbildungsgeld wird nicht berührt.
Wer profitiert am meisten?
Das Weiterbildungsgeld ist vor allem dann wertvoll, wenn:
- Du eine zweijährige Umschulung planst (6.100 Euro zusätzlich)
- Du geringe ALG-I- oder Bürgergeld-Leistungen bekommst (prozentual mehr Zusatzeinkommen)
- Du eine Familie zu versorgen hast
- Du eine Weiterbildung mit anerkanntem Abschluss anstrebst
Das Weiterbildungsgeld ist weniger relevant, wenn:
- Du eine kurze Weiterbildung (unter zwei Jahren) machst
- Du Beschäftigter in einer QCG-Maßnahme bist
- Deine Weiterbildung nicht abschlussorientiert im Gesetzessinn ist
FAQ
Bekomme ich das Weiterbildungsgeld auch rückwirkend?
Rückwirkend nur beschränkt. Wenn die Leistung vergessen wurde, obwohl du Anspruch hattest, kannst du eine Nachzahlung binnen vier Jahren nach §44 SGB X beantragen. Bei laufenden Maßnahmen reicht oft eine Nachfrage beim Sachbearbeiter.
Was, wenn ich die Zwischenprüfung nicht bestehe?
Der Bonus entfällt. Wenn du die Zwischenprüfung wiederholst und bestehst, bekommst du den Bonus verspätet. Die monatlichen 150 Euro laufen unabhängig davon weiter, solange die Weiterbildung insgesamt läuft.
Gilt das Weiterbildungsgeld auch für Online-Kurse?
Ja, die Maßnahmeform ist nicht entscheidend. Wichtig ist die Abschlussorientierung und die Mindestdauer von zwei Jahren. Online-Umschulungen mit IHK-Abschluss oder ähnlichem können darunter fallen.
Bekomme ich Weiterbildungsgeld neben Aufstiegs-BAföG?
Nein, nicht in der gleichen Maßnahme. Aufstiegs-BAföG ist für Aufstiegsfortbildungen nach BBiG gedacht (Fachwirt, Meister). Dafür gibt es kein Weiterbildungsgeld nach §87a. Die Leistungen schließen sich aus.
Was passiert, wenn ich die Weiterbildung abbreche?
Die bis dahin gezahlten 150 Euro pro Monat bleiben dir. Ein Zwischenprüfungsbonus, der nach Abbruch kommt, wird nicht mehr gezahlt. Der Abschlussbonus entfällt, weil er einen erfolgreichen Abschluss voraussetzt.
Zuletzt geprüft am 21.04.2026 von Dr. Jens Aichinger.
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